AGB
AGB
Wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen:
Geltungsbereich
Der Vertrag wird von der Firma RAAB Günther (Verkäufer) unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die Bestandteil jedes Vertrages sind. Anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen bzw. diese werden ausgeschlossen. Im Tätigen einer Bestellung unterwirft sich ein Vertragspartner den ABG der Firma Günther RAAB.
Versand/Verkauf
Der Kunde lädt über die Seite fileservice24.at seine Fahrzeugsoftware hoch, woraufhin entweder ein Angebot der Firma Günther RAAB an den Kunden ergeht, oder aber die Mitteilung, dass eine Bearbeitung nicht möglich ist.
Die Firma Günther RAAB ist an ihr Angebot 14 Tage gebunden. Erfolgt innerhalb der 14 Tage keine Annahme des Angebotes, so kommt kein Vertrag zustande.
Lieferumfang
Die Firma Günther RAAB liefert eine veränderte Software für das Motorsteuergerät des Kundenfahrzeuges, welche vom Kunden selbst zu installieren ist.
Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden, falls der Käufer die Übersendung auf einem USB-Stick wünscht. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Programmierung beim Verkäufer. Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber– und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu begehren, diese betragen bei Konsumenten 4 %, bei Unternehmern richten sich diese nach § 456 UGB.
Eine Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Ansprüchen der Firma Günther RAAB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Liefertermin
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsschluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 2 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät der Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet, dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zu geben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.
Gefahrenübergang
Die Versendung, bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Besteller die Annahme der gelieferten Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.
Haftung
Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz. Eine Haftung des Verkäufers für Transport– und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die bei einer Installation entstehen. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass die Tuningsoftware bzw. das Programm bei der Absendung bzw. Einspielung funktionstüchtig sind. Dem Kunden sind alle rechtlichen Maßnahmen bekannt, die zu einer Leistungsoptimierung gehören. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip bzw. eine optimierte Software in dem Fahrzeug verbaut bzw. eingespielt wurden. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor, Getriebe, Turbolader, bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund des/der Tuning-Chips/Tuningsoftware oder anderer elektronischer Bauteile entstehen können. Für diesen Fall kann eine externe gesonderte Garantie- Versicherung abgeschlossen werden.
Nachträgliche Reklamationen werden ausgeschlossen.
Die Firma Günther RAAB weist darauf hin, dass beim OBD Tuning in seltenen Fällen ein Abbruch der Programmierung auftreten kann. In diesen Fall muss das Steuergerät neu aufgesetzt bzw. überhaupt getauscht werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, deshalb einen Schadenersatzanspruch jeglicher Art geltend zu machen.
Der Verkäufer haftet, so wie branchenüblich in der EDV (siehe Microsoft-Eula), maximal für Schäden, die die Höhe des Kaufpreises des/der Tuning-Chip/Tuningsoftware nicht überschreiten.
Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt nach Richtlinie der Europäischen Union 2 Jahre. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf unsere Tätigkeit, sohin die Software. Es obliegt dem Besteller, selbst eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation der Software bzw. einer Software die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt, erklärt der Kunde, dass ihm dieser Umstand bekannt ist und übernimmt die Firma Günther RAAB keinerlei Haftung.
Die Tuningsoftware darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor (Steuergerät) verwendet werden. Bei Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und der Firma Günther RAAB ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Die Software ist der Firma Günther RAAB zur Verfügung zu stellen.
Die Software darf nicht kopiert oder sonst wie vervielfältigt werden und bleibt Eigentum des Verkäufers, es werden nur die Nutzungsrechte für die Verwendung im jeweiligen Fahrzeug vergeben.
Sollte jedoch bei Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstätte die Software überspielt werden, so erhält der Kunde kostenfrei ein Duplikat.
Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das für A-3243 Ruprechtshofen sachlich zuständige Gericht zuständig.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Inhalt des Onlineangebotes
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